ein Projekt des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Trägerschaft des bifos e.V.

Warum fordern behinderte Menschen ein zivilrechtliches Diskriminierungsverbot?

In Zusammenarbeit mit kobinet – dem Nachrichtenportal für behinderte Menschen – hat das Rechtsprojekt im Februar 2003 behinderte Menschen gefragt, warum sie für sich einen zivilrechtlichen Diskriminierungsschutz fordern. Hier einige Auszüge aus den Antworten:

Frau B. aus Mühlheim berichtet:

Vergangenen Dezember kaufte ich im Reisebüro ein Ticket für einen Interkontinentalflug. Nachdem das Reisebüro an die Fluggesellschaft die Angabe „Rollstuhlfahrer-WCHC“ weitergeleitet hatte, erhielt ich von der Fluggesellschaft einen Fragebogen mit insgesamt 31 Fragen zu meiner Person und meinem gesundheitlichen Zustand mit der Aufforderung, diesen nicht etwa selbst sondern vielmehr von meinem Hausarzt ausfüllen zu lassen. Die Fluggesellschaft verlangte darin von meinem Arzt u.a. folgende Auskünfte:
„Ist aufgrund der Verfassung des Patienten damit zu rechnen, dass sich andere Passagiere gestört fühlen könnten, durch
A) Geruch
B) Aussehen
C) Verhalten ?“

Frau S. aus Nürnberg berichtet:

In Berlin versuchte ich für eine u.s.-amerikanische Gastreferentin und mich ein Taxi zu bekommen. Als wir endlich eines fanden, erklärte uns der Fahrer, er werde die Amerikanerin nicht mitnehmen, da ihr Rollstuhl sein neues Fahrzeug zerkratzen könnte. Als ich ihn darauf hinwies, dass er zur Beförderung verpflichtet sei, wollte er zunächst über Funk einen Kollegen mit einem alten Fahrzeug anfordern. Wir mussten geschlagene 15 Minuten diskutieren um endlich von ihm befördert zu werden. Gut, dass wir nicht dringend einen Zug oder ein Flugzeug erreichen wollten.

Frau A. aus Mannheim berichtet:

Vergangenes Jahr erkundigte ich mich bei der Service-Auskunft einer großen deutschen Fluggesellschaft, ob die Toilette auf dem Flug, den ich buchen wollte, für mich mit meinem Rollstuhl zugänglich ist. Mir wurde geantwortet, es gäbe doch gute Medikamente, durch die das Aufsuchen der Toilette nicht mehr nötig sei.
In der Vergangenheit wurde mir auf die selbe Frage auch schon geantwortet, ich solle froh sein, dass man mir überhaupt ein Ticket verkaufe und nicht so hohe Ansprüche stellen.

Familie T. aus Berlin berichtet:

Wir, eine dreiköpfige Familie, er Rollstuhlfahrer, sie stark sehbehindert und das Kind geistig- und körperbehindert, buchten bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise nach Ägypten. Vier Wochen vor Abflug erhielten wir von der Fluggesellschaft die Nachricht, dass sie sich nicht in der Lage sehen, den Transport einer so schwerbehinderten Familie zu gewährleisten. Sie weigerte sich, uns zu befördern. Der Reiseveranstalter drängte uns zur Vermeidung von Komplikationen auf die Stornierung der Reise bei Übernahme der durch Rücktritt verursachten Kosten. Erst auf erheblichen Druck von Selbsthilfeverbänden und deren Anwälten auf die betreffende Fluggesellschaft und der Androhung von rechtlichen Schritten konnte erreicht werden, dass wir unseren Urlaub genießen konnten.

Der Deutsche Verband der Blinden und Sehbehinderten teilt mit:

Viele Privatversicherungen weigern sich, trotz der Möglichkeit, einen Risikozuschlag zu fordern, Blinden und Sehgeschädigten Versicherungsschutz zu gewähren. Wenn Risikozuschläge genommen werden, ist bisher nicht nachzuweisen, dass diese tatsächlich gerechtfertigt sind.

Häufig werden Blinde und stark Sehbehinderte von Fitnessstudios nicht als Mitglieder akzeptiert. Als Grund hierfür wird von den Sportstudios angeführt, dass aufgrund der höheren Verletzungsgefahr und des hieraus evtl. zweifelhaften Versicherungsschutzes das Risiko einer Mitgliedschaft nicht übernommen werden könne.

Frau T. aus Hannover berichtet:

2002 wollte ich meinen Neuwagen bei einem großen deutschen Versicherungskonzern versichern. Ich bin querschnittgelähmt und hatte das Fahrzeug für rund 5000 Euro mit einem Gasring und einer Handbedienbremse umrüsten lassen. In der Geschäftsstelle erledigte ich die Formalien und erzählte dem Mitarbeiter dabei beiläufig von der Handgasaustattung. Daraufhin verschwand er mit der Begründung, er müsse telefonieren. Er kam mit einem Zettel zurück, auf dem handschriftlich „25%“ notiert waren und verlangte diese als Aufschlag auf meine Kaskoversicherung. Er konnte mir allerdings keine entsprechenden Tarifbedingungen vorlegen, sondern berief sich auf seine Anweisung aus der Zentrale. Ich hielt ihm entgegen, dass das Handgas anders als andere versicherungspflichtige Zusatzaustattungen die Diebstahlsgefahr senke und er für meine Klimaanlage im Wert von mehreren 1000 Euro auch keinen Zuschlag verlange, aber dies ließ er nicht gelten.

Frau B. aus Kassel berichtet:

Vergangenes Jahr wollte ich meinem Besuch aus Chile zeigen, wie behindertenfreundlich Kassel ist und dass man hier auch mit Beeinträchtigungen gut leben kann. Als wir an der Führung durch das Kasseler Schloss teilnehmen wollten, erklärte mir allerdings der Angestellte an der Kasse, Hunde dürften nicht mit hinein. Ich erklärte ihm, dass es sich in meinem Blindenhund um ein Hilfsmittel handele und verglich es mit der Mitnahme eines Rollstuhls, einer Beinprothese oder Brille. Daraufhin erhielt ich die Antwort, Rollstühle müssten auch draußen bleiben, weil es ja Stufen gebe. Es blieb mir also nichts anderes übrig, als vor der Tür zu warten, bis mein Besuch von der Schlossführung zurück kam. Die Geschäftsführung war leider nicht zu sprechen.

Frau H. aus Marburg berichtet:

Vergangenes Wochenende habe ich den 1.Preis bei einer Verlosung gewonnen – eine Wochenendreise nach Paris. Bei der Preisverleihung entglitten dem Vertreter des Reisebüros, das den Preis gestiftet hatte, erkennbar die Züge, als er sah, dass seine glückliche Gewinnerin im Rollstuhl sitzt. Statt einer Gratulation erhielt ich die Erklärung, dass ich unmöglich alleine fahren könne und in einem eigentlich ganz ungünstig gelegenen Hotel am Stadtrand von Paris untergebracht würde. Nachdem ich mich davon erkennbar nicht abschrecken ließ, erhielt ich nun einen Anruf des Reisebüros. Man teilte mir mit, dass mein 1.Preis überhaupt keine Übernachtung enthielte sondern ich noch am Abend meiner Ankunft in Paris die Rückreise anzutreten habe. Sollte ich dennoch Interesse haben, müsse ich innerhalb von 2 Tagen den (plötzlich) vorgegebenen Termin zusagen.



- Die Wohnortangaben wurden von der Verfasserin (teilweise) geändert -

Stand März 2003

zusammengestellt von
Julia Zinsmeister (Rechtsprojekt)
Tel. 0561-7288526
j.zinsmeister@bifos.de

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Kontakt: bundes organisationsstelle behinderte frauen - Rechtsprojekt
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